Die Bargeldobergrenze wird mit dem neuen Vorhaben der EU-Kommission weiter abgesenkt – der Bargeldverkehr kriminalisiert.
Bargeldobergrenze nach dem Willen der EU
Am 20.07.2021 legte die EU-Kommission ein „ein ehrgeiziges Bündel von Gesetzgebungsvorschlägen“ vor, um „Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ stärker bekämpfen zu können.
Zu dem „Bündel“ gehört unter anderem ein EU-weites Verbot von Barzahlungen über 10.000 Euro.
Ob dies wirklich gegen „Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“, oder mehr gegen Bargeldverkehr gerichtet ist?
Zumindest hält der europäische Verband der Bargeldbranche ESTA in einer Stellungnahme letzteres für nahezu zwangsläufig:
„ESTA glaubt nicht, dass die Bestimmung, die auf eine Begrenzung von Barzahlungen in der EU abzielt, wirksam ist und nicht vorgeschlagen werden sollte. Als klare und objektive Beschränkung des freien des freien Kapitalverkehrs innerhalb der EU (Art. 63 AEUV), kann sie nur gerechtfertigt werden, wenn sie Bedingungen der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit erfüllen.“
Die EU-Kommission hat zwar kein Mandat zur Gesetzgebung, schlägt aber den Mitgliedstaaten ein „Bündel“ der Gesetzgebungsvorschläge vor:
- eine „Verordnung zur Schaffung einer neuen EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ – eine neue Behörde auf Kosten der Steuerzahler, aber ohne deren Mandat oder Kontrollmöglichkeit;
- einer „Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung…auch für die Bereiche Kundensorgfaltspflicht und wirtschaftliches Eigentum“;
- die Sechste „Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung … und Bestimmungen … die in nationales Recht umgesetzt werden müssen“;
- eine überarbeitete Fassung der „Geldtransfer-Verordnung von 2015 (Verordnung 2015/847), die die Rückverfolgung von Krypto-Transfers ermöglichen soll“.
Norbert Häring kommentiert dies wir folgt:
„So fällt auf, dass damit die ganze Bevölkerung und alle Unternehmen zu ‚Verpflichteten‘ im Kampf gegen die Geldwäsche gemacht werden, anstatt wie sonst auf diesem Feld üblich nur Unternehmen in sensiblen Bereichen. Damit sind ganz überwiegend gesetzestreue Bürger und Unternehmen die Belasteten. Mehr noch: weil Transaktionen zwischen Privatpersonen ausdrücklich ausgenommen sind, sind ausgerechnet Kriminelle und Terroristen bei ihren Transaktionen untereinander ausdrücklich von diesem Verbot freigestellt, denn diese treten als Privatpersonen auf.“
Ein weiterer Schritt zum Bargeldverbot
Häring kritisiert seit Jahren die Tendenz zum Bargeldverbot und prozessiert selbst bis zum Europäischen Gerichtshof gegen diese Tendenz, die die meisten Bürger immer noch unterschätzen oder gar nicht wahrhaben wollen.
Erneut weist er darauf hin:
„Hier wird schnell erkennbar, wo die Reise hingehen soll. Wir erinnern uns an den Leitfaden des Internationalen Währungsfonds für Regierungen, die gegen den Willen der Bevölkerung Bargeld beseitigen wollen, aus dem Jahr 2017 mit dem Titel: The Economics of De-Cashing.“
Darin wird unter anderem eine Bargeldobergrenze empfohlen, die zu Beginn so hoch angesetzt werden soll, dass sie keinen größeren Widerstand hervorruft. Wenn sie dann einmal eingeführt ist, könne sie relativ leicht immer weiter gesenkt werden.“
Neben der Bargeldkontrolle nimmt drastisch die Kontenschnüffelei der staatlichen Behöreden zu – das Bankgeheimnis ist schon lange Geschichte.
Die vielfältigen Aktivitäten zum Bargeldverbot auf Raten und wie Sie sich dagegen wehren können siehe auch: