Risikolebensversicherung
Bei einer Risikolebensversicherung wird ebenso wie bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung eine Versicherungsleistung für eine Bezugsperson vereinbart. Die Leistung des Lebensversicherers wird jedoch nur beim Todesfall des Versicherungsnehmers fällig.
Aufgrund der reinen Todesfallabsicherung sind die Versicherungsleistung zu bedeutend geringeren Beiträgen gegenüber einer Kapitallebensversicherung zu erhalten.