Rürup-Rente – Basisrente

Rürup-Rente – Basisrente

Für private Sachwertinvestoren ab 20.000 EuroDie Rürup-Rente ist eine private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung und steuerlich den Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der sogenannten Grundversorgung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz zuzurechnen. Die Einzahlungen in eine Rürup-Rente werden steuerlich gefördert.

Mit einer Rürup-Rente können zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden: Steuerersparnis und Altersvorsorge.

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Risiken und Chancen

Bis 2025 wird gem. § 10 Abs. 3 EStG ein zunehmender Anteil des Höchstbetrages  steuerfrei gestellt. Als steuerfreier Höchstbeträg gelten:

  • 2015 für Ledige 22.172 Euro, für Verheiratete 44.344 Euro, davon 80 % steuerfrei;
  • 2016 für Ledige 22.766 Euro, für Verheiratete 45.532 Euro, davon 82 % steuerfrei;
  • 2017 für Ledige 23.362 Euro, für Verheiratete 46.724 Euro, davon 84 % steuerfrei;
  • 2018 für Ledige 23.712 Euro, für Verheiratete 47.424 Euro, davon 86 % steuerfrei;
  • 2019 für Ledige 24.305 Euro, für Verheiratete 48.610 Euro, davon 88 % steuerfrei;
  • 2020 für Ledige 25.046 Euro, für Verheiratete 50.092 Euro, davon 90 % steuerfrei;
  • 2021 für Ledige 25.786 Euro, für Verheiratete 51.572 Euro, davon 92 % steuerfrei;
  • 2022 für Ledige 25.638 Euro, für Verheiratete 51.276 Euro, davon 94 % steuerfrei;
  • 2023 für Ledige 26.528 Euro, für Verheiratete 53.056 Euro, davon 100 % steuerfrei;
  • 2024 für Ledige 27.566 Euro, für Verheiratete 55.132 Euro, davon 100 % steuerfrei (voraussichtlich).

Wie an den Zahlen bis 2022 erkennbar ist erhöhte sich der Betrag für die steuerlich abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen jährlich um 2 %. Allerdings sank 2022 die Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung West, die als Bemessungsgrundlage für den Höchstbetrag gilt. Zum Vergleich: Einzelveranlagte Steuerpflichtige konnten 2021 maximal 23.724 Euro, 2022 dafür 24.100 Euro steuermindernd als Altersvorsorgeaufwendungen geltend machen. Für Zusammenveranlagte verdoppeln sich die genannten Summen.

Kalkulation des Steuervorteils

Die Beiträge zur Rürup-Rente sind „beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben“ – allerdings zusammen mit anderen Altersvorsorgeaufwendungen.  Durch diese Beschränkung wird vor allem bei gesetzlich Rentenversicherten oft nicht der gesamte Höchstbetrag steuerwirksam.

Vereinfacht können Sie wie folgt kalkulieren: Ziehen Sie von dem oben genannten Höchstbetrag noch den Arbeitgeberanteil zur allgemeinen Rentenversicherung ab. Dann erhalten Sie als Rest den Betrag, der maximal bei den Sonderausgaben steuermindernd berücksichtigt wird.

Beispiel:

Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen Verheirateter 202353.056  €
davon in 2023 100 %53.056 €
./. steuerfreier Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 3 Nr. 6212.000 €
Beitrag zur Rürup-Rente41.056 €

Bei diesem Beispiel würde also ein zusammenveranlagtes Ehepaar, dessen gesamter Rentenversicherungsbeitrag 12.000 Euro beträgt, nur noch 41.056 Euro in eine Basisrente einzahlen, um den maximalen Steuervorteil als Sonderausgaben zu nutzen.

Natürlich wäre auch eine höhere Einzahlung möglich. Aber der Mehrbeitrag würde in dem Kalenderjahr nicht steuermindernd wirken.

Die Steuerfreiheit für den Beitrag zur Rürup-Rente wird aber nur gewährt, wenn

  • der Vertrag die monatliche Zahlung einer auf das Leben des Versicherten bezogenen Leibrente
  • ab dem 60. Lebensjahr vorsieht (bei Verträgen nach dem 31.12.2011 ab Vollendung des 62. Lebensjahrs) und
  • die Ansprüche nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sind.

Gestaltungsmöglichkeiten für Rürup-Rente

Allerdings sind ergänzende Absicherungen gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sowie zur Absicherung von Hinterbliebenen zulässig, soweit die Beiträge dem Aufbau der eigenen Altersversorgung dienen.

Die Einzahlungen können Sie durchaus flexibel gestalten. Sie müssen also nicht unbedingt regelmäßig monatlich oder jährlich in die Rürup-Rente einzahlen. Gerade bei größeren Geldzuflüssen wie beispielsweise durch eine Abfindung oder Erbschaft bieten hohe jährliche Einmalbeträge einen zusätzlichen Steuervorteil.

Die Gestaltungsmöglichkeiten der Einzahlung sind gerade für Selbstständige, Freiberufler und im Fall einer Abfindung ein zusätzlicher Vorteil der Basisrente als Altersvorsorge. Wenn sie dann noch die private kapitalgedeckte Leibrente mit Steuervorteil besonders mit der Fünftelregelung bei Abfindungen kombinieren, erscheint die Rürup-Rente geradezu als „eierlegende Wollmilchsau“.

Gleichzeitig ist die Rürup-Rente für Selbstständige und Freiberufler trotz aller Risiken zudem auch die einzige Möglichkeit, eine staatliche Vorsorgeförderung als Basisrente zu nutzen.

Merkblatt zur steuerlich geförderten Altersvorsorge

Alle Anbieter müssen zum 01.01.2017 ein Produktinformationsblatt im Internet bereitstellen, mit dem Verbraucher das Produkt problemloser vergleichen können. Insbesondere müssen darin auch eine detailliert die Kosten, speziell die Effektivkosten des Produktes ersichtlich sein. Anhand des individuellen Merkblatts und eines Mustermerkblatts für den selben Musterkunden gibt es Vergleichsmöglichkeiten, ohne die jeweiligen individuellen Daten liefern zu müssen.

Siehe auch: Mit 150 Jahren, da fängt das Leben an…

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