Bisher entscheiden wir weitgehend selbst, ob wir mit Bargeld zahlen oder bargeldlos. Doch nicht überall können wir dieses einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel nutzen.
Kein Bargeld beim Finanzamt
Haben Sie schon einmal versucht, Ihre Steuerschuld bar zu begleichen? In der Praxis dürfte es dafür nicht nur leichte Schwierigkeiten geben.
Wie das Finanzgericht Münster in seinem Urteil FG Münster vom 1.10.2015, Az. 7 V 2897/15 AO entschieden hat, sollen zwar Bareinzahlungen möglich sein, … aber bei einem Kreditinstitut, nicht unbedingt beim Finanzamt.
Telebörse-Moderator Raimund Brichta versucht seit längerem, von seinem einzig unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel Gebrauch zu machen … beim Finanzamt.
Seine These:
„Denn wenn selbst der Staat das gesetzliche Zahlungsmittel nicht ernst nimmt, nimmt es bald niemand mehr ernst. Und dann ist es auch nicht mehr weit bis zu seiner Abschaffung.“
Wie sieht es also in der Praxis aus mit der Barzahlung beim Finanzamt?
Übrigens: Am 12.12.2017 wurde die Klage von Raimund Brichta gegen das Bargeldverbot beim Finanzamt vor dem Hessischen Finanzgericht in Kassel verhandelt. Seine Klage wurde abgeschmettert.
Wem dieser Streit zwischen einigen Bürgern und beispielsweise der GEZ oder dem Finanzamt wie Pillepalle vorkommt, sollte sich vielleicht einmal die Konseqenz überlegen, die ein Leser zu dem nebenstehenden Buch von Max Otte so formulierte:
„Max Otte hat ein besonders feines Gespür für die Fehlentwicklungen in Politik und Wirtschaft. Dies beweist der Bestsellerautor auch mit seiner jüngsten Streitschrift ‚Rettet unser Bargeld!‘ Die Bargeldabschaffung leitet seines Erachtens das Ende von Demokratie und Freiheit ein. Geld ist derzeit noch ein Rechtsgut. Mit der Bargeldabschaffung dann voraussichtlich nicht mehr. Konzerne und Staaten bekommen mehr Überwachungsmacht, das wäre auch der Sargnagel für die bereits ausgehöhlte Demokratie.“