Für die bAV Rente werden mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz seit Beginn des Jahres 2018 eine Reihe von Bedingungen geändert. Ziel ist, die Altersversorgung von abhängig Beschäftigten zu verbessern. Wovon können Sie profitieren?
Betriebliche Altersversorgung mit bAV Rente 2018
Mit dem neuen Gesetz soll die sogenannte „zweite Schicht“ der Altersversorgung gestärkt werden: Nach der gesetzlichen Rente ist damit die zusätzliche betriebliche Altersversorgung (bAV) gemeint.
Das gesetzliche Rentenniveau sinkt seit Jahren. Derzeit liegt es bei 48 Prozent. Damit droht vor allem den unteren Einkommensgruppen Altersarmut. Deshalb fragen sich viele: Kann die Lücke zwischen dem letzten Arbeitseinkommen und der gesetzlichen Rente mit der betrieblichen Altersversorgung kleiner werden?
Zunächst erscheint betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte eine interessante Option für die private Altersvorsorge zu sein. Als privater Schutz vor niedrigen Altersrenten hat aber ihre Tücken!
Denn bisher sind die Mitarbeiter dabei weitgehend von den Angeboten in den Unternehmen abhängig. Außerdem sind die Chancen für eine hohe betriebliche Rente mit vielen Dienstjahren in einem Großunternehmen am größten.
Führungskräfte profitieren am meisten
Die Unternehmensberatung Willis Towers Watson hat in der im März erschienenen Studie „Deutscher bAV-Index 2018“ geprüft, inwieweit mit der betrieblichen Altersvorsorge mehr finanzielle Sicherheit im Alter erreicht wird.
Anhand von drei Musterpersonen (Tarif-Mitarbeiter, außertariflicher Mitarbeiter und Führungskraft) wurden die Altersleistung und die Kosten der arbeitgeberfinanzierten Versorgungswerke berechnet. Dabei betrug der Versorgungsgrad, das heißt erste bAV-Rente dividiert durch letztes Gehalt zwischen 4,4 Prozent und 4,8 Prozent der jeweiligen letzten Grundvergütung.
Das Fazit der Studie:
„Das Rentenniveau ist in den alten Bundesländern von Jahr 2000 auf 2016 um etwa fünf Prozent (netto) gesunken. Das in der Studie ermittelte Versorgungsniveau der arbeitgeberfinanzierten bAV von im Median 4,4 Prozent bis 4,8 Prozent der letzten Grundvergütung reicht daher kaum aus, um die sinkende Tendenz der gesetzlichen Rente allein in diesem vergleichsweise kurzen Zeitraum aufzufangen – wobei davon auszugehen ist, dass das Niveau der gesetzlichen Rente aufgrund demografischer Entwicklung weiter absinken wird. Zwar ist die bAV insbesondere für Führungskräfte bereits heute ein wesentlicher Teil der Vergütung, doch müsste die Dotierung der betrieblichen Altersvorsorge mehr als verdoppelt werden, um dem gesellschaftspolitischen Anspruch als zweite Säule der Alterssicherung gerecht zu werden.“
Quelle: Studie-Deutscher-bAV-Index-Ergebnisreport
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