Digitale Zentralbankwährungen – was unterscheidet sie von Kryptowährungen? Sind sie nicht nur ein zeitgemäßer Ersatz für Bargeld?
Ein Kommentar von Ernst Wolff
Ernst Wolff listet in 10 Punkten auf, was dieses digitale Zentralbankgeld, auch CBDC für Central Bank Digital Currency genannt, für uns bedeutet.
Eine andere (?) Sicht liefert der Wirtschaftsdienst, Zeitschrift für Wirtschaftspolitik in Heft 5/2019 auf „Digitales Zentralbankgeld als neues Instrument der Geldpolitik„:
„Das digitale Zentralbankgeld ist ein zentrales System. Im Unterschied zu privat emittierten digitalen Währungen wie Bitcoin oder Ethereum gibt es mit der Zentralbank einen klar identifizierbaren Emittenten, der das Funktionieren des Systems gewährleistet und diskretionär über die „Spielregeln“ entscheidet. Für die generelle Akzeptanz von digitalem Geld dürfte eine verantwortliche Institution von Vorteil sein.“
Gerade die zentralisierte Entscheidung über die „Spielregeln“ ist ein entscheidender Kritikpunkt von Ernst Wolff – und nicht nur von ihm.
Digitale Zentralbankwährungen sind auf keinen Fall mit den besser bekannten Kryptowährungen vergleichbar, sondern als ihr Gegenstück gedacht.
Weitergehende Erläuterungen aus der Sicht des Bank- und Finanzrechts enthält der Beitrag „Digitales Zentralbankgeld: vom Bitcoin zum digitalen Euro„.
Schließlich hier noch eine kurze Zusammenfassung der Rede von Bundesbankpräsident Dr. Jens Weidmann auf der virtuellen Konferenz „Future of Payments in Europe“:
„Der digitale Euro als Zentralbankgeld? Abwägung von Bundesbankpräsident Dr. Weidmann„