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„Grüne Geldanlagen“ werden immer beliebter. Die meisten Öko-Investments sind ertragreicher als herkömmliche Sparformen.
Anlegertraum „Grüne Geldanlagen“?
(djd). Kein Risiko, ständige Verfügbarkeit, hohe Rendite: Wovon Anleger träumen, schließt sich gegenseitig aus. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld ist es für Sparer schwer, mit risikolosen Anlagen wie etwa dem Festgeldkonto noch die Inflationsrate zu decken. Für hohe Renditen muss man dagegen fast schon exotische Investments wählen. Kein Wunder, dass „grüne Geldanlagen“ immer beliebter werden. Die meisten Öko-Investments sind ertragreicher als herkömmliche Sparformen. Was aber ist eine „grüne Geldanlage“, wie werden solche Produkte von Finanzdienstleistern entwickelt?
Begriffe sind nicht geschützt
Um eine „grüne“ Geldanlage zu entwickeln, muss der jeweilige Anbieter erst einmal wissen, welches Produkt zu seinem Bedarf passt. Ein Finanzdienstleister, der Erneuerbare-Energien-Projekte realisiert, benötigt beispielsweise Kommanditbeteiligungen oder sogenannte Nachrangdarlehen. Dabei müssen immer auch die rechtlichen Vorgaben einfließen – in den letzten Jahren wurden durch viele neue Gesetze und Vorschriften detaillierte rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen.
Die Begriffe „grün“, ökologisch oder nachhaltig selbst sind nicht definiert oder geschützt. Jeder Anbieter kann sie auslegen, wie er möchte. UDI etwa, einer der Pioniere am Markt grüner Geldanlagen, definiert „grün“ so: Die angelegten Gelder müssen in Vorhaben fließen, die Mensch, Natur und Umwelt nützen. Wie etwa Erneuerbare-Energien-Projekte, Kitas oder Öko-Immobilien. Nicht investiert wird in: Atomenergie, Tierversuche, Gentechnik in der Landwirtschaft, Rüstung- oder Waffenproduktion, Kinder- oder Zwangsarbeit, Diskriminierung ethnischer oder sozialer Minderheiten.
Stimmen die Rahmenbedingungen und steht die Grundform des Anlageproduktes fest, beginnt die Feinarbeit. Das betrifft zum einen die Kalkulation der Konditionen, zum anderen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Bei der „grünen“ Festzinsanlage greifen das Kleinanlegerschutzgesetz sowie die Finanzanlagenvermittlerverordnung. Sie fordern unter anderem einen Verkaufsprospekt, der durch die BaFin gebilligt werden muss, eine Werbebroschüre, einen Zeichnungsschein und ein Vermögensanlage-Informationsblatt.
Anleger sollten genau hinschauen und nachfragen
Georg Hetz, Geschäftsführer der UDI, sieht bei den vielen Formalien Licht und Schatten: „Einerseits besteht durch die sehr genaue Prüfung und die detaillierten Vorschriften eine gewisse Sicherheit für den Anleger. Andererseits ist es schade, dass gerade der ‚grüne‘ Aspekt eben nicht definiert ist und auch nicht geprüft wird.“ Deshalb, so Hetz, sollte jeder Anleger genau hinschauen und die für ihn wichtigen ökologischen, ethischen oder sozialen Kriterien nachfragen.
Der Weg zur „grünen“ Festzinsanlage
(djd). Bei einer „grünen“ Festzinsanlage etwa des Nürnberger Finanzdienstleisters UDI müssen unter Beachtung des Kleinanlegerschutzgesetzes sowie der Finanzanlagenvermittlerverordnung diese Unterlagen erstellt werden:
- Ein Verkaufsprospekt streng nach gesetzlichen Vorgaben zu Aufbau und Inhalt, der Prospekt muss durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) gebilligt werden.
- Eine Werbebroschüre, die das Vorhaben und den Anbieter erläutert, Konditionen darstellt, Hilfestellung für Anleger gibt.
- Ein Zeichnungsschein.
- Ein Vermögensanlage-Informationsblatt über Produktdetails, Risiken und Chancen, ebenfalls durch die BaFin zu billigen.
- Fragebogen zu Kenntnissen und Erfahrungen des Anlegers.
Mehr Informationen: www.udi.de