Krieg, Gewinne und Freiheit für Deutschland

Zu viele Bankkunden glauben noch immer, dass ihr Geld auf der Bank vom Staat gesichert sei, wenngleich die Inflation an den Spareinlagen nagt.

Wie sicher sind die Einlagen der Bankkunden?

In den USA sind offiziell mehrere Banken in die Pleite gerutscht. Wenige Monate zuvor, im November 2022, musste die US-Handelsplattform FTX Insolvenz anmelden.

In der Schweiz haben die Behörden brutal versucht, eine Pleite der Credit Suisse zu vermeiden. Die Deutschen Wirtschaftsnachrichten meldeten am 26.03.2023:

„Die Schweizer Behörden haben brutalen Druck auf Credit Suisse und UBS ausgeübt. Denn noch vor Marktöffnung sollte eine Lösung gefunden werden. Die Opfer sind empört.“

Da franken sich viele Sparer hierzulande: Wie sicher ist mein Geld?

Wie der STERN mit einer FORSA-Umfrage herausgefunden hat, wächst das Vertrauen in die Sicherheit für Bankkunden mit ihrem Einkommen:

„Insgesamt wächst das Vertrauen in die Sicherheit der Bankguthaben mit steigendem Einkommen. Während bei Deutschen mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von unter 2500 Euro die Sorge ums Ersparte überwiegt (48 zu 47 Prozent), glauben Menschen mit einem Einkommen von 4000 Euro und mehr zu 58 Prozent an die Stabilität des Bankensystems. Aber auch bei ihnen haben 41 Prozent Zweifel.“

Bundeskanzler Scholz versucht, die Sparer zu beruhigen:

„‚Das Geldsystem ist nicht mehr so fragil wie vor der Finanzkrise‘. Vergleiche mit dem Ausbruch der Lehman-Pleite von 2008 seien unpassend: ‚Wir leben in einer völlig anderen Zeit‘, sagte Scholz…

Scholz hat eine Beruhigung für die deutschen Sparer parat. Diese müssten sich keine Sorgen machen. ‚Die Einlagen sind sicher. Nicht nur wegen der höheren Resilienz des Bankensystems und der strikteren Regulatorik, sondern auch aufgrund unserer Wirtschaftskraft‘, sagte Scholz.“

Was Kanzler Scholz nicht sagte?

Was von der „staatlich garantierten“ Einlagensicherung in Deutschland seit 2015 zu halten ist, wurde auf diesem Blog schon erläutert.

Doch kennen Sie auch das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) und dessen Folgen für die Ersparnisse der Bankkunden?

Das „Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen“ – wie es ausführlich heißt, kennt kaum jemand. Doch viele könnten irgendwann davon betroffen sein. Den ohne es zu ahnen, wurden mit diesem Gesetz zahlreiche Bankkunden klammheimlich in die Haftung genommen. Der Haftungsfall kann behördlich angeordnet werden, falls es bei einem Bankinstitut zu ernsthaften Problemen kommen sollte:

Nachfolgend nochmals die wichtigsten Rechtsgrundlagen, die im Video genannt wurden:

Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) § 5 Abs. 1 zur „Verschwiegenheitspflicht“:

„Die bei der Abwicklungsbehörde, bei der Aufsichtsbehörde, bei dem Bundesministerium der Finanzen und bei anderen nationalen Behörden beschäftigten Personen dürfen die ihnen bei ihrer Tätigkeit im Rahmen dieses Gesetzes bekanntgewordenen Informationen im Sinne des § 4 Absatz 1 nicht unbefugt offenbaren oder verwerten. Dies gilt auch, wenn die Bediensteten der vorbezeichneten Behörden nicht mehr im Dienst sind oder ihre Tätigkeit im Rahmen dieses Gesetzes beendet haben. Gleiches gilt für andere Personen, welche im Wege dienstlicher Berichterstattung Kenntnis von den in Satz 1 bezeichneten Informationen erhalten.“

Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) § 89 Abs. 1 zum „Instrument der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente“:

„Liegen bei einem Institut oder einem gruppenangehörigen Unternehmen die Abwicklungsvoraussetzungen gemäß § 62 oder § 64 vor, so hat die Abwicklungsbehörde nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen anzuordnen, dass relevante Kapitalinstrumente des Instituts oder des gruppenangehörigen Unternehmens in Anteile oder andere Instrumente des harten Kernkapitals am Institut oder am gruppenangehörigen Unternehmen umgewandelt werden oder im Fall des § 96 Absatz 1 Nummer 1 auch der Nennwert oder der ausstehende Restbetrag von relevanten Kapitalinstrumenten des Instituts oder des gruppenangehörigen Unternehmens ganz oder teilweise herabgeschrieben wird; im Fall des § 96 Absatz 7 kann eine Herabschreibung ohne Durchführung einer Umwandlung erfolgen.“

Im Klartext: Auf Anordnung der Abwicklungsbehörde können Kundengelder zugunsten der Bankensicherung eingezogen oder in Aktien der Bank umgewandelt werden. Dagegen gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit des Bankkunden.

Übrigens wurden auch für die Übernehme der Credit Suisse durch die UBS die Aktionärsrechte außer Kraft gesetzt und die kartellrechtlichen Bestimmungen über Bord geworfen.

Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) § 99 Abs. 1 zu „Weitere Wirkungen der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung“

„Schreibt die Abwicklungsbehörde den Nennwert oder den geschuldeten Restbetrag eines relevanten Kapitalinstruments oder einer berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeit nach § 65 Absatz 4 oder bail-in-fähigen Verbindlichkeit unter Ausübung der in § 89 Absatz 1 oder § 90 Nummer 2 genannten Befugnisse auf null herab, gelten die betreffende Verbindlichkeit und etwaige daraus resultierende Verpflichtungen oder Ansprüche gegenüber dem Institut oder gruppenangehörigen Unternehmen sowie deren Rechtsnachfolgern als erfüllt.“

Mit der Abschreibung auf null gelten alle Ansprüche gegenüber der Bank als erfüllt.

Geheimtipps für mehr Geldsicherheit:

Crash - Chaos - Chance

Von Thomas Schulze

Mit den Beiträgen will ich helfen, anhand ausgewählter Beiträge besser zu verstehen, "was die Welt im Innersten zusammenhält"

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