Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit, durch Zusatzbeiträge die gesetzliche Rente aufzubessern. Lohnt sich das wirklich?
Gesetzliche Rente mit Zusatzzahlung steigern
Nach einer Meldung des Handelsblatts schloss im Mai 2018 die IG Metall für 40.000 Beschäftigte einen innovativen Tarifvertrag ab.
Darin wurden erstmals Zusatzzahlungen der „Arbeitgeber“ für ihre Beschäftigten ab dem 50. Lebensjahr vereinbart. Jeden Monat zahlen sie 50 Euro extra in die Rentenkasse. Damit sollen der Rentenversicherung die Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat abgekauft werden, die bei vorzeitigem Rentenbeginn fällig werden.
Wie sich das lohnen soll, dafür ist in dem Beitrag auch gleich eine Bespielrechnung zu finden:
„Ein Beispiel: Wer bei 40 Prozent Grenzsteuersatz für drei Ausbildungsjahre über drei Jahre verteilt den Höchstbeitrag einzahlt (insgesamt 43.524 Euro), den kostet das netto nur 28.200 Euro. Die spätere Zusatzrente mit 67 beträgt 197,90, bei Privatversicherten 212,30 Euro. Nach 15,4 bzw. 18,6 Jahren übertrifft die Auszahlung die eingezahlten Beiträge.“
In dem Handelsblatt-Beitrag wird der Vorteil der Einzahlung zudem damit begründet, dass seit 1957 die Rente real um 1,8 Prozent pro Jahr gestiegen sei. Für die nächsten Jahre bis 2022 soll nun laut Regierungsbeschluss die Rente jährlich nominal weiter um 2,8 Prozent wachsen. Selbst wenn davon die aktuelle Inflationsrate abgezogen wird, wäre der Ertrag höher als auf dem Sparbuch mit Niedrigzinsen.
Vor allem langfristig hätten gesetzlich Rentenversicherte damit Vorteile – nämlich bei entsprechender Lebenserwartung:
„Zum Vergleich: Frauen haben mit 67 noch eine weitere Lebenserwartung von 22, Männer von 19 Jahren.“
Wie der Autor auf diese Lebenserwartung kommt, hat er leider nicht begründet. Bei Statista finden sich zumindest etwas andere Zahlen.
Sofern mit solchen Zusatzzahlungen Abschläge für den Renteneintritt mit 63 abgekauft werden sollen, können sich diese eher lohnen. In Verbindung mit einer Abfindung kann eine solche Zahlung gar steuerfrei sein – ähnlich wie bei Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge.
Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Rente umstritten
Wie nicht anders zu erwarten, ist dieser Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Rente umstritten – auch bei Politikern. Der Rentenexperte der Grünen, Markus Kurth begrüßt diese Initiative:
„Freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung sind in jedem Fall die bessere Alternative zu vergleichbar risikoarmen, aber eben auch renditeschwachen Kapitalanlagen. Deshalb wäre es sinnvoll und notwendig, freiwillige Rentenzahlungen zusätzlich zu den Pflichtbeiträgen nicht erst ab dem 50. Lebensjahr, sondern jederzeit zuzulassen. Dies wird auch wechselhaften Berufsbiografien, die immer häufiger werden, gerecht“.
Im Handelsblattbeitrag wird auf Österreich verwiesen, wo es ebenfalls eine solche „Höherversicherung“ gibt. In Deutschland wurde sie 1997 abgeschafft mit der Begründung, dass sie dem Geist der Sozialversicherung widerspreche. Denn dadurch erhielten Einzelne die Möglichkeit, per Zusatzbeitrag höhere Rentenansprüche „zulasten zukünftiger Beitragszahler zu erwerben“
Quelle: handelsblatt.com, 08.09.2018
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