Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel – seit 2015 kämpft Nobert Häring auf dem Rechtsweg gegen die schrittweise Bargeldbschaffung.
Bargeldabschaffung – Stand in der Europäischen Union
Bargeldabschaffung würde die bürgerliche Freiheit einschränken – behaupten die Verfechter des Bargeldes.
Bargeldloser Zahlungsverkehr ist einfacher, sauberer, kostengünstiger und würde Geldströme des Terrorismus kontrollierbarer machen – behaupten die Anhänger des digitalen Geldes als Alternative zum Bargeldverkehr.
Seit 2015 kämpft Nobert Häring auf dem Rechtsweg gegen die schrittweise Bargeldbschaffung. Kämpft hier David gegen Goliath?
Ausgangspunkt des Prozesses war, dass Norbert Häring seinen Rundfunkbeitrag künftig nur noch bar entrichten wollte. Er berief sich dabei auf sein Recht nach § 14 Bundebankgesetz, wonach Euro-Banknoten zum einzigen unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt werden.
Um die uneingeschränkte Verwendung des Bargeldes zu sichern, hat Norbert Häring den Klageweg bis zum Europäischen Gerichtshof (EUGH) beschritten. In seinem Urteil vom Januar 2021 hat der Gerichtshof entschieden:
Die EU-Mitgliedstaaten dürfen ihren Behörden erlauben, die Annahme von Bargeld zu verweigern. Sie dürfen aber auch per Gesetz die Behörden zur Annahme von Bargeld verpflichten.
Nunmehr müsste das Bundesverwaltungsgericht abschließend entscheiden.
Was droht uns bei Abschaffung des Bargeldes?
In einem Kommentar 26.01.2021 zum Urteil des EUGH verweist Norbert Häring auf einige Folgen der Bargeldabschaffung. Er zitiert die Zuschrift eines Ehepaares in Schweden:
„Wir wohnen seit 2004 in Schweden, wo:
- Banken kein Bargeld annehmen, den wenigen die es noch machen, muss man einen Kontoauszug vorweisen wo das Bargeld herkommt, bevor sie es annehmen.
- bei der Geburt jeder eine ‚Personennummer‘ bekommt (Geburtsdatum plus 4 weitere Ziffern) die man braucht für Steuern, Führerschein, Anmeldung bei allen möglichen Diensten, eigentlich überall… als gerade Hergezogene konnten wir nicht einmal ein Video in der Videothek leihen.
- digitale Personalausweise von privaten Banken ausgestellt werden
- Bargeldzahlung nur noch sehr begrenzt möglich ist, in Bussen z. B. gar nicht mehr, in vielen kleineren Geschäften auch nicht mehr (weil sie es ja dann wiederum nicht mehr zur Bank bringen können). Dafür gibt es Apps (“Swish”) mit denen man Überweisungen in Sekundenschnelle tätigen kann, hierfür ist ein Konto an eine Telefonnummer geknüpft (was man wiederum natürlich mit dem digitalen Personalausweis macht).”
Übrigens – Schweden lässt grüßen! Meldung des Deutschen Bundestages:
„Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Januar 2021, den Entwurf der Bundesregierung zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (19/24226) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (19/26247) angenommen.“
Damit könnten personenbezogene Informationen aus über 50 staatlichen Datenbanken und Registern miteinander verbunden werden = „gläserner Bürger“.
Bargeld-Branchenverband ESTA kritisiert die Entscheidung des EUGH
Wiederholt hat sich nun der europäische Verband der Bargeldbranche, ESTA, zu diesem Verfahren geäußert. Bereits im Oktober 2020 hatte ESTA ein Positionspapier veröffentlicht und darin mit sehr guten rechtlichen Argumenten insbesondere der These des EU-Generalanwalts widersprochen, Private könnten jederzeit durch explizite oder auch nur implizite Vereinbarung die Bezahlung mit Bargeld ausschließen. ESTA stimmt Norbert Häring zu, dass die Begründung des Gerichts für die gesetzliche Einschränkung des Bargeldverkehrs fehlerhaft ist. In der umfangreichen Stellungnahme kritisiert ESTA unter anderem:
„Maßnahmen, die de jure oder de facto zur Abschaffung des Bargelds in einem Mitgliedstaat der Eurozone führen oder den Bargeldumlauf so reduzieren würden, dass der Bargeldkreislauf nicht mehr aufrechtzuerhalten ist, würden daher als unvereinbar mit der ausschließlichen Zuständigkeit der EU angesehen, da das Verschwinden des physischen Euro faktisch jegliches gesetzliche Zahlungsmittel zum Euro in diesem Land vernichten würde – genau das, was die Mitgliedstaaten laut Gerichtshof nicht tun dürfen.“