Das BMF hat mit Schreiben vom 11.02.2022 eine Liste von Ländern veröffentlicht, mit denen automatisch Informationen über Finanzkonten ausgetauscht werden.
Finanzkonten – Länderliste über automatischen Informationsaustausch
Wer Finanzkonten in einem anderen Land unterhält, fragt sich möglicherweise, ob der deutsche Fiskus davon weiß.
In den letzten Jahren haben verschiedene Staaten zunehmend ihre Bereitschaft erklärt, „Informationen über Finanzkonten in Steuersachen“ auszutauschen.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Schreiben vom 11.02.2022 bekanntgegeben,wie der gegenwärtige Stand ist.
Gemäß Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) tauschen zum 30.09.2022 das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und die zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates Informationen über Konten in Steuersachen aus.
„Dem BZSt sind hierfür von den meldenden Finanzinstituten die Finanzkontendaten zu den meldepflichtigen Konten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch im Wege der Datenfernübertragung zum 31. Juli 2022 zu übermitteln (§ 27 Absatz 2 FKAustG).“
Die „vorläufige“ Liste der Länder (Stand 15.02.2022) stellt das BZSt aus seiner Internetseite zum Abruf bereit. Dazu gehören
- Mitgliedstaaten der Europäischen Union;
- Drittstaaten, die Vertragsparteien der von der BRD in Berlin unterzeichneten Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 sind;
- Drittstaaten, die Verträge mit der EU zur Vereinbarung des automatischen Austauschs von Informationen über Finanzkonten geschlossen haben;
- Drittstaaten, mit denen die BRD ein Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch geschlossen hat.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des BMF-Schreibens sind das 113 Staaten.