Investitionsabzugsbetrag - Photovoltaik

Investitionsabzugsbetrag klingt vielleicht etwas sperrig – bietet aber eine erhebliche Steuerersparnis für Unternehmer und Umweltbewusste

Investitionsabzugsbetrag für Unternehmen und Umweltschutz

Wer Steuern sparen sparen will, muss dafür fast ausschließlich die in den Steuergesetzen eingeräumten Möglichkeiten im laufenden Jahr nutzen. Rückwirkend gibt es für Unternehmen, beruflich Selbständige und Land- und Forstwirte kaum noch Chancen.

Eine der wenigen Ausnahmen ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g Einkommensteuergesetz (ESTG). Hierzu enthielt das Jahressteuergesetz 2022 sogar verlängerte Investitionsfristen.

Aufgrund dieses Paragraphen lassen sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter teilweise aus ersparten Steuern finanzieren. Diese Chance haben Unternehmen, deren Gewinn nach § 4 (1) oder (3) EStG im Wirtschaftsjahr der Bildung des IAB 200 000 Euro nicht überschreitet. Doch auch bisher noch nicht unternehmerisch Tätige haben diese Möglichkeit, nämlich wenn sie künftig Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielen wollen – also Existenzgründer.

Das bedeutet, dass die Unternehmen und Gründer vor der Anschaffung oder Herstellung der Wirtschaftsgüter 50 % der Investitionskosten und darüber hinaus auch eine Sonderabschreibung gem. § 7g (5) EStG von 20 % beanspruchen können. Das heißt, um diese Beträge wird letztendlich auch das zu versteuernde Einkommen verringert.

Zwar führt das insgesamt nicht direkt zu einer Steuerersparnis, aber zu einer Stundung mit teilweisen erheblichem Liquiditätsvorteil. Bei geschickter Planung und Investition ist jedoch tatsächlich eine Ersparnis möglich, weil die Steuerlast in folgende Jahre mit niedrigeren Steuersätzen verschoben wird.

Mit dem IAB sollen die Investition in abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens erleichtert werden. Das können beispielsweise Computer, Büroausstattung, PKW sein.

Existenzgründer sparen Einkommensteuer und gewinnen Geld für Investitionen

Vom Investitionsabzugsbetrag profitieren beispielsweise künftige Unternehmer und Selbständige, die demnächst einen Betrieb oder eine Praxis eröffnen.

Beispiel für ein Ehepaar:

Das Ehepaar hat 2022 ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000 Euro – ein Partner will sich demnächst selbstständig machen. Dafür sind Investitionen von 150.000 Euro geplant, für die der Investitionsabzugsbetrag in voller Höhe genutzt wird.

Einkommensteuer ohne Nutzung des IAB:

zu versteuerndes Einkommen vor der Investition: 200.000 Euro

Einkommensteuer inkl. Solidaritätszuschlag: 68.919 Euro (Splittingtarif)

 

Einkommensteuer mit Nutzung des IAB (ohne Sonderabschreibung):

zu versteuerndes Einkommen vor der Investition: 200.000 Euro

Investitionsabzugsbetrag 50 % von 150.000: 75.000 Euro

zu versteuerndes Einkommen vor der Investition: 125.000 Euro

Einkommensteuer inkl. Solidaritätszuschlag: 33.826 Euro (Splittingtarif)

Die Steuerersparnis beträgt 35.093 Euro

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Steuern sparen bei Abfindung und für den Umweltschutz

Wer diesen Steuervorteil des IAB nutzen will, weil als Entschädigung für eine Kündigung eine Abfindung zugeflossen ist, kann teilweise noch mehr Steuern sparen. Denn durch den Investitionsabzugsbetrag wird das normale zu versteuernde Einkommen gesenkt. Damit sinkt auch die Steuerprogression auf die Abfindung. Treffen IAB und Fünftelregelung gar zusammen, sinkt die Steuerlast noch mehr.

Gern nutzen diese Chance auch Betreiber von Photovoltaikanlagen. Denn wenn sie den Strom aus einer solchen Anlage ins Netz einspeisen, werden sie zu Gewerbetreibenden. Sie können die Investitionsförderung beanspruchen, wenn sie die Anlage bis zum 31. Dezember zwar noch nicht verbindlich bestellt haben, jedoch die spätere Investition anhand von geeigneten Indizien belegen können.

Achtung: Diese steuerliche Gestaltung ist nur vorteilhaft, wenn in den nächsten 3 Jahren tatsächlich die geplanten Maschinen, Anlagen oder Fahrzeuge angeschafft werden.

Lassen Sie sich von Experten bei der steuerlichen und wirtschaftlichen Kalkulation sowie bei der praktischen Umsetzung beraten, um Fallen zu vermeiden.

Weiterführende Informationen unter anderem:

Nachtrag vom 15. 01. 2024:

Von Thomas Schulze

Mit den Beiträgen will ich helfen, anhand ausgewählter Beiträge besser zu verstehen, "was die Welt im Innersten zusammenhält"

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