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Wichtige Begriffe für Bundesbürger, die mobiles Bezahlen nutzen.

Kontaktlos Bezahlen – ein kleines Lexikon

Kontaktlos bezahlen
Foto: djd/Mastercard

(djd). Millionen deutsche Verbraucher haben mittlerweile die Möglichkeit, im Laden oder online mit dem Smartphone zu bezahlen. Der neu gestartete Bezahldienst Google Pay etwa macht das kontaktlose Bezahlen mit der Mastercard nun noch einfacher. Die App wird aufs Handy geladen, die Debit- oder Kreditkarte der teilnehmenden Bank aktiviert – und schon kann es losgehen.

Hier ein kleines Lexikon des kontaktlosen Bezahlens:

  • A wie Akzeptanz: Überall dort, wo man auch kontaktlos mit einer Karte bezahlen kann, ist die Zahlung mit dem Smartphone möglich, ob in Supermärkten, Klamottenläden, Restaurants oder an der Tankstelle – und das auch im Ausland. Zahlen mit dem Smartphone funktioniert nämlich wie bei den kontaktlosen Karten über die Nahfunk-Technologie NFC. Die Zahl der Händler, die kontaktloses Bezahlen etwa mit der Mastercard ermöglichen, ist 2017 in Deutschland um 73 Prozent gestiegen. In Europa insgesamt wird bereits jede zweite Transaktionen kontaktlos abgewickelt.

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  • B wie Banken: Viele Banken, wie etwa die Commerzbank oder die Deutsche Bank, ermöglichen seit längerem mobiles Bezahlen in Zusammenarbeit mit dem Debit- und Kreditkartenanbieter. Jetzt haben auch die Sparkassen sowie die Volks- und Raiffeisenbanken nachgezogen. Mit der digitalen Boon Mastercard offeriert Zahlungsabwickler Wirecard zudem eine Lösung, die bankenunabhängig genutzt werden kann. Somit hat die Mehrheit der Deutschen nun die Möglichkeit, mit dem Smartphone zu bezahlen.
  • S wie Sicherheit: Bei einem Bezahlvorgang wird der Token verschlüsselt an den Händler, seinen Finanzdienstleister und dann an die Debit- oder Kreditkartengesellschaft übertragen. Diese prüft, ob der Token gültig ist und von einem berechtigten Gerät gesendet wurde. Anschließend entschlüsselt der Debit- oder Kreditkartenanbieter den Token für die Bank des Kunden, damit die Zahlung genehmigt werden kann.
  • V wie Verlust des Smartphones: Bei Verlust des Smartphones ist keine Anzeige nötig, es ist noch nicht einmal eine neue Karte notwendig. Denn die Bank muss einfach nur das sogenannte Bezahl-Token für das Handy deaktivieren – eine Sperrung der Karte oder eine Neuausstellung sind dagegen nicht nötig.
  • W wie Wearables: Dies sind Computersysteme, die direkt am Körper getragen werden. Als erste Wearable-Hersteller bieten nun Garmin und Fitbit deutschen Bankkunden das mobile Bezahlen per Smartwatch und einer digitalisierten Mastercard an. Nach der Registrierung eines Accounts fügen Kunden die Bezahlfunktion hinzu und erhalten eine digitale Karte. Die Karte wird mit einem bestehenden Bankkonto des Nutzers verknüpft, sodass Geld als Prepaid-Guthaben per Lastschriftverfahren überwiesen werden kann.

Von Thomas Schulze

Mit den Beiträgen will ich helfen, anhand ausgewählter Beiträge besser zu verstehen, "was die Welt im Innersten zusammenhält"

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