Windkraftanlage

Windkraftanlagen im Wald sind mit unkalkulierbaren Risiken verbunden – meint Ferdinand Graf Spiegel. Das folgt vor allem aus die (Nicht-)Nutzung nach der Laufzeit

Windkraftanlagen im Wald – Risikofaktor

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es derzeit über 30 000 Windkraftanlagen. Vor allem nördlich des Mains sind diese verbreitet. Um die regenerative Energiegewinnung auszubauen, soll auch die Windenergegewinnung noch stärker gefördert werden. Dazu ist im „Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG)“, § 1 festgelegt:

„(1) Ziel dieses Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht, durch den beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land zu fördern.“
In einer Anlyse betreffend „Ausbau, planerische Vorgaben und Empfehlungen für Windenergiestandorte auf Waldflächen in den Bundesländern“ vertritt die Fachagentur Windenergie an Land die Position:
„Besonders in Bundesländern mit hohen Waldflächenanteilen werden zunehmend auch Forstflächen genutzt werden müssen, um für die Nutzung der Windenergie den erforderlichen Raum gewährleisten
zu können.“ (S. 6)

Der Bundesverband WindEnergie unterstützt diese Position. Für die Nutzung von Windenergieanlagen in Wäldern spreche, dass mit Windenergie in Deutschland „zuletzt 94,9 Millionen Tonnen Treibhausgase“ eingespart wurden, „die andernfalls auf den Wald einwirken würden.“ Allerdings schränkt der Bundesverband ein:

„Besonders nachhaltig wird die Windenergienutzung in Wäldern, wenn dafür Kahlflächen genutzt werden, die aufgrund von Sturmereignissen oder Schädlingsbefall vollständig oder größtenteils baumfrei geworden sind.“

Nach Angaben des Bundesverbandes neutralisiert der Wald in Deutschland jählich rund 100 Millionen Tonnen Treibhausgase. Demgegenüber sparte Windenergie in Deutschland zuletzt 94,9 Millionen Tonnen Treibhausgase ein. Wäre es deshalb nicht vielleicht schon überlegenswert, lieber die geschädigten Flächen wieder aufzuforsten?

Denn durch Windkraftanlagen wird der Wald weiträumig fragmentiert und zersplittert. Straßen und Kranarbeitsflächen verringern die Forstfläche. Darüber steigt über den harten Oberflächen der oft kilometerlangen Straßen sowie der großräumigen Freiflächen für die Windkraftanlagen die Temperatur. Das belegt beispielsweise die ZDF-Info „Streitfall Windenergie“ vom 03. 09. 2023.

Flächenverbrauch für Solar- und Windkraftanlagen

Für Waldbesitzer erscheinen Windkraftanlagen im Wald als sinnvolle Ergänzung. Liefert doch die Pacht für Windkraftanlagen zusätzliche Einnahmen ohne den Aufwand für die Pflege der von der Anlage belegten Fläche. Dennoch sind nicht alle Waldbesitzer vom Nutzen solcher Anlagen überzeugt.

Zu ihnen gehört u. a. Ferdinand Graf Spiegel. In einem Leserbrief an den SPIEGEL begründete er 2019, warum er die Energiepolitik des Bundes für einen Irrtum hält:

„Sehr dankbar bin ich Ihnen, dass Sie die ESYS Forderung zitieren, dass die Kapazitäten der Solar- und Windkraftanlagen verfünft- bis siebenfacht werden müsse. Zum ersten Mal erfahre ich eine quantitative öffentliche Aussage zum Ausbauziel der Windkraft, vor der sich bisher alle Interessenten gedrückt haben. Wenn man nur eine Verfünffachung annimmt, bedeutet dies 150.000 Windräder (30.000 mal fünf). Damit wäre ganz Deutschland ein einziges Industriegebiet. Die Windräder hätten einen statistischen Abstand von einem bis zwei Kilometer zu einander! Es gäbe keine Landschaft mehr, die den Begriff noch verdiente, die Bewohner des ländlichen Raums würden allesamt in die Städte ziehen, der ländliche Raum wäre also … ‚entsiedelt‘.“

Risiken für Waldeigentümer bei Pachtende für Windkraftanlagen

Am 25. 12. 2023 veröffentlichte Roland Tichy ebenfalls einen Beitrag von Ferdinand Graf Spiegel speziell zu Risiken für Waldeigentümer, die Flächen für Windkraftanlagen verpachten. Darin erläutert er ausführlich folgende Risiken für Waldeigentümer:

  1. Windkraftanlagen sind ohne waldbauliche Schäden kaum zu errichten.
  2. Wirtschaftlich ist Windkraft nur infolge der ungewöhnlichen finanziellen und sonstigen Vorteile für Betreiber auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Ob diese Förderung über den Garantiezeitraum von 20 Jahren gem. EEG § 25 erhalten bleibt, wäre keinesfalls sicher.
  3. Nach den 20 Jahren bestehe eine Rückbau-Pflicht gem. § 35, Absatz 1, Ziffer 5 und Absatz 5, Satz 2 BauGB)
  4. Dafür hafte der Grundstückseigentümer gesetzlich als „Zustandsstörer“ unbeschränkt. Er müsse also die Kosten des Rückbaus einer Windkraftanlage und der Beseitigung von Bodenversiegelungen tragen, wenn der Pächter (= Betreiber der WKA) seines Grundstücks ausfällt (beispielsweise infolge Insolvenz).
  5. Die gesetzlich geforderte kostspielige Sicherheitsleistung sei aus politischen Gründen viel zu niedrig angesetzt. Das Risiko der Unterdeckung müsse der Waldeigentümer tragen.
  6. Damit drohe dem Grundeigentümer nach 20 Jahren eine finanzielle „Zeitbombe“.

Auch wenn Investoren an solchen Windkraftanlagen von diese Risiken kaum betroffen sind, sollten sie sich jedoch anhand der Beteiligungsverträge eine genauen Überblick über die Rechtslage verschaffen.

Von Thomas Schulze

Mit den Beiträgen will ich helfen, anhand ausgewählter Beiträge besser zu verstehen, "was die Welt im Innersten zusammenhält"

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