Bargeld

Barzahlung als Einladung zur Steuerhinterziehung? Meinungsmanipulation für die Abschaffung des Bargeldes durch die Tagesschau

Barzahlung durch Tagesschau entlarvt?

Ist das nun erneut nur ein trauriges Beispiel für Propaganda-Journalismus oder bewusste Meinungsmanipulation, um die immer stärker werdenden staatlichen Aktivitäten für die Abschaffung des Bargeldes zu propagieren? Die Antwort überlasse ich Ihnen.

Am 25. 03. 2024 fühlte sich die Tagesschau veranlasst, gleich gegen eine ganze Gruppe von vor allem kleineren Händlern zu Felde zu ziehen und sie dem Generalverdacht der Steuerhinterziehung auszusetzen.

Steuerhinterziehung gem. § 370 Abgabenordnung (AO) ist eine Steuerstraftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft wird.

Die Tagesschau wählt als suggestiven Aufhänger für Ihren Beitrag „Wenn der Kassenbon die Ausnahme ist“:

„Zwei Brötchen, ein Kaffee – kleine Summen werden oft in bar bezahlt. Das sei eine Einladung zur Steuerhinterziehung, sagen Experten.“

Suggestiv geht es weiter, indem aus der Barzahlung abgeleitet und unterstellt wird, dass die jeweiligen Unternehmer damit „nicht ordnungsgemäß abrechnen und verbuchen“:

„Wo nicht ordnungsgemäß abgerechnet und verbucht werde, herrsche eine illegale Schattenwirtschaft – quasi in aller Öffentlichkeit beim Bäcker oder Kiosk in der Nachbarschaft.“

Suggestiv deshalb, weil der Artikelautor, Andre Kartschall vom RBB („Auslandsaufenthalte in Großbritannien und Sachsen“!), nicht soweit geht, direkt diesen Vorwurf zu erheben.

Das überlässt er dem zitierten „Experten“ Florian Köbler, Chef der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG). Die DSTG „will sich weiterhin mit Nachdruck für die beruflichen Interessen ihrer mehr als 70.000 Mitglieder starkmachen – beispielsweise eine gute Bezahlung, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten oder dringend notwendige Talentmanagementkonzepte.“

Vom Kampf gegen Barzahlung ist in dem Tagesschaubeitrag nicht die Rede, vom eigentlichen Anliegen der Gewerkschaften, ihrem Engagement „für die Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen gegenüber Arbeitgebern und in der Politik“ auch nicht.

Gegen welche Rechtsgrundlagen verstoßen die Unternehmer?

Gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG) § 14 (2) ist der Unternehmer verpflichtet eine Rechnung auszustellen, wenn es sich um eine

„steuerpflichtige Werklieferung … oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück“

handelt. Das dürfte für die zwei Brötchen und den Kaffee schon mal nicht zutreffen – oder?

Darüber hinaus ist er berechtigt eine Rechnung auszustellen, wenn er eine andere Leistung ausführt. Eine Verpflichtung zur Rechnungsausstellung für solche Leistungen besteht jedoch nur, wenn der Unternehmer die Leistung

„an einen anderen Unternehmen für dessen Unternehmern oder eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist,“

erbringt. Um eine solche Leistung handelt es sich bei den zwei Brötchen und dem Kaffee doch wohl auch nicht. Wenn also in den laut UStG erlaubten Fällen keine Rechnung ausgegeben wird, ist das nicht zwangsläufig eine „Einladung zur Steuerhinterziehung“ – oder?

Gibt es denn aber nicht seit 01. 01. 2020 eine „Bonpflicht“?

Auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums heißt es unter

3. Wenn jemand keine elektronische Kasse hat, zum Beispiel ein Straßenhändler, kann er dann handschriftlich eine Quittung ausstellen?

Der Gesetzgeber hatte sich bei der Einführung der Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme gegen eine Registrierkassenpflicht entschieden. Daher kann jeder Unternehmer auch eine offene Ladenkasse anstelle des Einsatzes eines elektronischen Aufzeichnungssystems verwenden. Eine Belegausgabepflicht besteht dann nicht. Es sind bei offenen Ladenkassen jedoch die gesetzlichen Vorschriften, wie z. B. § 146 Abgabenordnung, also einzelne, vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Aufzeichnungen und weitere Vorschriften und Rechtsprechung zu beachten.“

Jedem Unternehmer steht es also frei, auch eine offene Ladenkasse zu verwenden.

In dem Fall gilt AO § 146 (1):

„Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind täglich festzuhalten. Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung nach Satz 1 besteht aus Zumutbarkeitsgründen bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung nicht.“

Nur wenn Unternehmer ein „elektronisches Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a“ verwenden, sind sie gem. § 146a (2) AO verpflichtet

„Beteiligten in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften einen Beleg über den Geschäftsvorfall auszustellen und dem an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten zur Verfügung zu stellen (Belegausgabepflicht).“

Auch diese gesetzliche Regelung beschränkt also die Belegausgabepflicht auf Unternehmer mit Registrierkasse. Da Registrierkassen mit „zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung“ je nach Ausstattung mehrere Hundert bis mehrere Tausend Euro kosten, überlegen sich kleinere Gewerbetreibende, ob sie beim Taschenrechner bleiben.

Insoweit ist also die Vermeidung einer Belegausgabepflicht schon mal keine „Einladung zur Steuerhinterziehung“!

Barzahlung – Einladung zur Steuerhinterziehung?

BargeldkomplotDie Tendenz Barzahlungen zurückzudrängen und das gesetzliche Zahlungsmittel Bargeld möglichst abzuschaffen wird von verschiedenen Interessengruppen seit Jahren verfolgt. Wer beispielsweise den Kampf von Norbert Häring für das Recht auf Barzahlung verfolgt hat, weiß, dass nicht nur die Europäische Union (EU) Barzahlungen kriminalisiert und den Bargeldverkehr einschränken will.

Wie der Beitrag der Tagesschau belegt, propagieren die öffentlich-rechtliche ARD und die DStG genau diese Politik.

Die Stadt Düsseldorf, deren Bürgerbüros kein Bargeld mehr akzeptieren, die Universität und die Stadt Hamburg, die die Barzahlung im Nahverkehr erschweren, die Deutsche Bank, die rund die Hälfte ihrer Postbank-Filialen und 1.800 Partnerhops schließen will, Bezahlkarten für Asylbewerber … die Liste der Angriffe auf den Bargeldverkehr lässt sich schon fast kaum noch übersehbar fortsetzen. Allerdings gibt es auch erste Beispiele für mehr Bargeldakzeptanz wie in Schweden oder Norwegen.

Den Herren Kartschall und Köbler wünsche ich, dass sie nicht bei versuchter Steuerhinterziehung durch Barzahlung erwischt werden und auch nicht an der Kasse wegen Stromausfall oder Netzausfall scheitern.

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Von Thomas Schulze

Mit den Beiträgen will ich helfen, anhand ausgewählter Beiträge besser zu verstehen, "was die Welt im Innersten zusammenhält"

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